Bundesrat verabschiedet Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
PPWR kann wie geplant in Kraft treten
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die fristgerechte Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR zum 12. August 2026.
Dr. Christine Bunte: "Wer Investitionen in Milliardenhöhe erwartet, muss auch die regulatorischen Voraussetzungen dafür schaffen."
PED / Julia Schneider-Reissle
Positiv bewertet der Branchenverband Plastics Europe Deutschland (PED)
insbesondere die gleichzeitige Annahme eines Entschließungsantrags des Landes
Nordrhein-Westfalen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die
Rahmenbedingungen für innovative Recyclingtechnologien weiterzuentwickeln und
bestehende Hemmnisse abzubauen. Ziel ist es unter anderem, die
technologieoffene Recyclingquote für Kunststoffe stärker an den tatsächlichen
Bedarf beim Einsatz von Rezyklaten anzupassen.
Bereits im parlamentarischen Verfahren hatte der Bundestag
nach Einschätzung des Verbands wichtige Impulse zur Stärkung der
Kreislaufwirtschaft gesetzt. So wurde eine Verordnungsermächtigung zur
Ökomodulierung aufgenommen. Ein konkreter Entwicklungspfad für neue
Recyclingverfahren findet sich jedoch bislang lediglich in den Erläuterungen
zum Gesetz und nicht im eigentlichen Rechtstext.
„Der Bundesrat sendet heute ein wichtiges Signal: Die Länder
haben erkannt, dass Kreislaufwirtschaft und Industriestandort nur gemeinsam
gedacht werden können“, erklärt Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von
Plastics Europe Deutschland. Besonders begrüße der Verband, dass die Länder mit
dem NRW-Antrag bestehende nationale Sonderregelungen kritisch hinterfragten und
perspektivisch eine Anpassung der festgelegten Recyclingquoten forderten.
Anpassung von Recyclingquoten gefordert
Aus Sicht von Plastics Europe dürfen nationale Sonderwege
nicht dazu führen, dass Investitionen in Deutschland gegenüber anderen
europäischen Standorten benachteiligt werden. Gerade beim chemischen Recycling
reiche eine bloße Mindestzulassung nicht aus, um Investitionen in neue Anlagen
und Kreislaufwirtschaftstechnologien anzureizen. Die derzeit im Gesetz
verankerte technologieoffene Quote von fünf % könnte nach Angaben des
Verbands bereits durch bestehende und angekündigte Kapazitäten weitgehend ausgeschöpft
werden.
„Eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft braucht einen
belastbaren Business Case. Wer Investitionen in Milliardenhöhe erwartet, muss
auch die regulatorischen Voraussetzungen dafür schaffen“, betont Bunte. Nun sei
die Bundesregierung gefordert, den von den Ländern aufgezeigten Handlungsbedarf
in konkrete Maßnahmen zu überführen und innovative Recyclingverfahren mit der
nötigen Planungs- und Investitionssicherheit auszustatten.
Plastics Europe Deutschland kündigte an, den weiteren
Prozess aktiv begleiten zu wollen. Der Verband verweist dabei auf die
BKV-Potenzialstudie zum chemischen Recycling, die erhebliche
Entwicklungsmöglichkeiten für entsprechende Verfahren aufzeigt. Voraussetzung
für weitere Investitionen sei jedoch ein verlässlicher Rechtsrahmen, der – wie
vom Bundesrat angeregt – durch eine Anpassung der Recyclingquoten zusätzliche
Kapazitäten ermöglicht.