Bundesrat verabschiedet Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

PPWR kann wie geplant in Kraft treten

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die fristgerechte Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR zum 12. August 2026.

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Dr. Christine Bunte: "Wer Investitionen in Milliardenhöhe erwartet, muss auch die regulatorischen Voraussetzungen dafür schaffen."

Positiv bewertet der Branchenverband Plastics Europe Deutschland (PED) insbesondere die gleichzeitige Annahme eines Entschließungsantrags des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen für innovative Recyclingtechnologien weiterzuentwickeln und bestehende Hemmnisse abzubauen. Ziel ist es unter anderem, die technologieoffene Recyclingquote für Kunststoffe stärker an den tatsächlichen Bedarf beim Einsatz von Rezyklaten anzupassen.

Bereits im parlamentarischen Verfahren hatte der Bundestag nach Einschätzung des Verbands wichtige Impulse zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft gesetzt. So wurde eine Verordnungsermächtigung zur Ökomodulierung aufgenommen. Ein konkreter Entwicklungspfad für neue Recyclingverfahren findet sich jedoch bislang lediglich in den Erläuterungen zum Gesetz und nicht im eigentlichen Rechtstext.

„Der Bundesrat sendet heute ein wichtiges Signal: Die Länder haben erkannt, dass Kreislaufwirtschaft und Industriestandort nur gemeinsam gedacht werden können“, erklärt Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland. Besonders begrüße der Verband, dass die Länder mit dem NRW-Antrag bestehende nationale Sonderregelungen kritisch hinterfragten und perspektivisch eine Anpassung der festgelegten Recyclingquoten forderten.

Anpassung von Recyclingquoten gefordert

Aus Sicht von Plastics Europe dürfen nationale Sonderwege nicht dazu führen, dass Investitionen in Deutschland gegenüber anderen europäischen Standorten benachteiligt werden. Gerade beim chemischen Recycling reiche eine bloße Mindestzulassung nicht aus, um Investitionen in neue Anlagen und Kreislaufwirtschaftstechnologien anzureizen. Die derzeit im Gesetz verankerte technologieoffene Quote von fünf % könnte nach Angaben des Verbands bereits durch bestehende und angekündigte Kapazitäten weitgehend ausgeschöpft werden.

„Eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft braucht einen belastbaren Business Case. Wer Investitionen in Milliardenhöhe erwartet, muss auch die regulatorischen Voraussetzungen dafür schaffen“, betont Bunte. Nun sei die Bundesregierung gefordert, den von den Ländern aufgezeigten Handlungsbedarf in konkrete Maßnahmen zu überführen und innovative Recyclingverfahren mit der nötigen Planungs- und Investitionssicherheit auszustatten.

Plastics Europe Deutschland kündigte an, den weiteren Prozess aktiv begleiten zu wollen. Der Verband verweist dabei auf die BKV-Potenzialstudie zum chemischen Recycling, die erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten für entsprechende Verfahren aufzeigt. Voraussetzung für weitere Investitionen sei jedoch ein verlässlicher Rechtsrahmen, der – wie vom Bundesrat angeregt – durch eine Anpassung der Recyclingquoten zusätzliche Kapazitäten ermöglicht.