Darstellung, wie ESG-Rating Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung mit einschließt.

Ein ESG-Rating schließt Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung mit ein. (Bild: Vector Mine – stock.adobe.com)

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist da und hebt die ESG-Berichterstattung auf ein völlig neues Level und nicht nur für die Unternehmen, die bis jetzt schon reportingpflichtig im Sinne der Non-Financial-Disclosure-Richtlinie (CSR-RUG) waren. Allein in Deutschland wächst die Anzahl der Unternehmen, welche nach der CSRD ab 2026 (Berichtsjahr) reporten müssen von 500 auf 15.000. Parallel dazu flattern die Anwenderanfragen nach Eco-Vadis-, Carbon-Disclosure-Project- (CDP) oder Sedex Members-Ethical-Trade-Prüfungen (Smeta) rein.

Verantwortlich dafür sind Regulierer und Finanzmärkte, die Nachhaltigkeit vermehrt als den ausschlaggebenden Entscheidungsfaktor sehen. Zum einen sehen Gesellschaft und Politik Nachhaltigkeit mittlerweile nicht mehr als freiwilligen Zusatz, sondern als festen Bestandteil eines Produktes. Zum anderen greift der wachsende Markt für Green Finance begierig nach neuen Möglichkeiten, um Nachhaltigkeit zu bewerten.

Dabei muss zwischen den „freiwilligen“ vom Kunden geforderten ESG-Ratings wie Eco-Vadis und Sedex, Treibhausgas-Berichterstattung über CDP und Lieferkettenassessments wie über Integrity-Next oder andere Anbieter und den gesetzlich verpflichtenden Berichtspflichten unterschieden werden.

Grafik: Unterschied zwischen „freiwilliger“ und gesetzlich verpflichtender Berichterstattung.
Unterschied zwischen „freiwilliger“ und gesetzlich verpflichtender Berichterstattung. (Bild: B+P Consultants)

Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen, die vom Kunden oder der Bank geforderten Ratings und Berichte nutzen, um sich auf die gesetzlichen Verpflichtungen vorzubereiten, sagt Jenny Walther-Thoss, Senior Consultant Sustainability bei Berndt + Partner Consultants. Ihr Rezept gegen nachhaltige Kopfschmerzen ist eine in der Praxis bewährte sechsstufige Strategie für produzierende Unternehmen.

Gesetzliche Reportingverpflichtungen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die es in sich hat. Sie verpflichtet alle Unternehmen mit einem Umsatz von über 40 Mio. Euro und mehr als 150 Mitarbeitern, ab dem Jahr 2026 für das Berichtsjahr 2025 zu ESG-Themen nach einem verpflichtenden Standard zu berichten. Kapitalmarkt-gelistete Unternehmen, welche jetzt schon Non-Financial-Disclosure berichtspflichtig waren, müssen ab 2024 nach dem neuen Format berichten. In der CSRD sind nicht nur ESG-Themen beinhaltet, sondern auch die Inhalte der EU-Taxonomie-Regulierung. Somit müssen dann alle betroffenen Unternehmen aufzeigen, welcher Betriebskosten- und welcher Investitionskosten-Anteil EU-Taxonomie-konform ist oder nicht – also welche Investitionen und Betriebsausgaben zur Erreichung der EU-Klima- und Sozialziele beitragen oder nicht.

Aber das ist nur ein Teil der CSRD – im nun veröffentlichten Standardentwurf sind bis zu 130 Datenpunkte enthalten, welche alle nach dem Schema – Policy – Ziele, Strategie, Maßnahmen, KPIs beantwortet werden müssen, wenn das Unternehmen nicht nachvollziehbar nachweisen kann, warum dieses Thema nicht wesentlich für das Unternehmen ist. Das Sustainability-Statement muss dann von einem dafür anerkannten Prüfer im Rahmen einer Assurance-Readiness-Prüfung geprüft werden.

Das kommt Ihnen bekannt vor – fragt Eco-Vadis nicht auch immer nach Policy, Strategie, Maßnahmen und Reporting? Und die Wesentlichkeitsanalyse ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Nachhaltigkeitsreportings? Ja – eines der Ziele der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu harmonisieren – nicht zu vereinfachen, aber ein gemeinsames Verständnis zu schaffen. Nur gibt uns die CSRD jetzt klar vor, wie eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen ist, und welche Themen zu behandeln sind. Es geht also nicht mehr darum, die wesentlichen Themen zu identifizieren, sondern aus der vorgegebenen Themenliste die Themen auszuschließen, die nachweisbar nicht wesentlich sind.

Das Unternehmen muss neue Wege gehen

Wie beginnt man nun als Unternehmen diese Reise? Neue Wege geht man nur mit einer neuen Einstellung aller Mitarbeitenden. Oder wie es bei B + P Consultants heißt: „Nachhaltigkeit ist keine Energiesparlampe, sondern eine Geisteshaltung.“

Zur Zielerreichung steht viel Arbeit an. Oder auch ein Zitat aus der Beraterarbeit von B+P: Nachhaltigkeit kann kein Hobby einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters mehr sein.

Die Ausgangslage sieht jedoch in vielen Branchen gut aus, denn oft gibt es das für Veränderung nötige Mindset bereits in den Unternehmen. So stellt Matthias Giebel, Partner bei B + P-Consultants, bei der Arbeit für die Verpackungsindustrie immer wieder fest, „dass es im deutschsprachigen Raum eine fast selbstverständliche, nachhaltige Unternehmenskultur gibt. Mitarbeiter und Umwelt spielen traditionell eine große Rolle.“

Aber Mindset allein reicht nicht aus. Der künftige Geschäftserfolg steht und fällt mit öffentlicher Transparenz, gemessen durch ESG-Ratings und öffentliche Nachhaltigkeits-Berichterstattung. Eine Selbsteinschätzung ist ab 2026 für die meisten Unternehmen nicht mehr erlaubt. Jetzt ist es an der Zeit, die Nachhaltigkeitsanstrengungen, welche oft aus Kunden- oder eigener Motivation stattgefunden haben, zu systematisieren und zu nutzen, um bis Ende 2025 gesetzeskonform berichten zu können.

In der Beratungspraxis hat sich bei B+P Consultants eine sechsstufige Vorgehensweise bei der Herstellung zur CSRD-Readiness bewährt:

1. Ermitteln des Ist-Zustandes: Welche nachhaltigen Aktivitäten unternimmt das Unternehmen bereits – vom Produkt, der Produktion, Energieversorgung, Mitarbeiteraktionen bis hin zu ersten kleinen Umweltaktionen? Von welchen gesetzlichen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit ist oder wird das Unternehmen betroffen sein?
2. Fokus auf Kunden: Welche Anfragen erhält das Unternehmen von Kunden, aus welcher Branche stammen sie? Hintergrund: Die Fokussierung auf die spezifischen Anforderungen der Abnehmerbranche erleichtert die weitere Vorgehensweise.
3. Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD-Vorgabe: Impact und Risiko-Assessment: Es gilt, alle Ebenen der Nachhaltigkeit von Ökonomie (Produkte, Services, Lieferanten), Ökologie, (zum Beispiel Klimarisiken, Wasser, Abfälle) bis hin zum Sozialen (Mitarbeiter, Risiken in der Lieferkette im Bereich Arbeits- und Menschenrechte) zu analysieren und zu bewerten und eine CSRD-konforme Wesentlichkeitsmatrix zu erstellen.
4. Agiles Nachhaltigkeits- und Klimaprogramm: Gefragt ist eine maßgeschneiderte Strategie und ein auf Prioritäten fokussierendes Implementierungsprogramm, welches sich an wandelnde Kundenanforderungen und die neuen gesetzlichen Herausforderungen anpassen lässt. Eine Gap-Analyse hilft dabei, Schwerpunkte in der Bearbeitung der Themen zu setzen.
5. Anpassen des Lieferkettenmanagements: Das Ziel ist ein Mapping aller Lieferanten und ihre Einteilung in Risikoklassen. Je nach Risiko folgen gezielte Maßnahmen (vom Fragebogen bis zum Audit), um das Risiko von Arbeits- und Menschenrechtsverstößen in der Lieferkette zu minimieren (und wiederum den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes in Deutschland und dem kommenden EU-Gesetz Geltung zu tragen).
6. Aufbau von Strukturen: Wie im Qualitätsmanagement ist eine mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattete Managementstruktur erforderlich, um kontinuierlich an dem Thema zu arbeiten, Dokumente zu erstellen, Maßnahmen durchzuführen, zu überwachen, öffentlich zu berichten und stets über Neuerungen auf dem Laufenden zu sein. Bei großen Unternehmen empfiehlt sich der Einsatz einer Nachhaltigkeits-Software.

Viele Unternehmen starten gerne aufgrund von externem Druck mit einem Rating und führen zum Beispiel eine Eco-Vadis-Prüfung durch, bevor sie dann Schritt eins bis sechs angehen. B + P rät von dieser Vorgehensweise ab, denn Eco-Vadis basiert wie viele ESG-Ratings auf dem Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP), der sich bereits seit Jahrzehnten im Qualitätsmanagement bewährt hat. Somit kommt das Unternehmen zwar oft einigermaßen erfolgreich durch das erste Assessment, aber ohne einen kontinuierlichen Prozess wird schon das nächste Assessment wieder zum Klimmzug und damit werden sie als Unternehmen bestimmt nicht CSRD-ready.

Nachhaltigkeit erfordert einen langen Atem

Doch was ist das Erfolgsgeheimnis von B + P-Consultant-Kunden aus der Verpackungsindustrie, die sich jetzt schon weit vorne platzieren? Bei näherem Hinsehen ergeben sich vier gemeinsame Nenner:

1) Professionelle Strukturen: Nachhaltigkeit ist eine strategische Aufgabenstellung, die sich nicht mal eben nebenher bewältigen lässt.
2) Transparenz: Das Unternehmen muss Daten sammeln, aufbereiten und kommunizieren.
3) Der Weg ist das Ziel: Erfolgreich ist die Pflichtübung Nachhaltigkeits- und Klimastrategie nur, wenn sie auf den erkannten und priorisierten Risiken (Wesentlichkeit) beruht – nicht alles auf einmal angehen, sondern Konzentration auf das Wesentliche.
4) Erfolge kommunizieren: Gelebte Nachhaltigkeit wirkt sich positiv auf das Geschäft aus. ESG-Ratings dokumentieren den Anwendern die erfolgreichen Maßnahmen in den Bereichen Lieferkette, Umwelt und Klima.

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