Shortlist für Abstimmung zum Negativpreis für Verpackungen

Mogelpackung des Jahres: Verbraucherzentrale nominiert fünf Produkte

Mogelpackung des Jahres 2023: Diese fünf Produkte stehen zur Wahl.
Mogelpackung des Jahres 2023: Diese fünf Produkte stehen zur Wahl.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat für ihren Negativpreis „Mogelpackung des Jahres 2023“ fünf Produkte nominiert, bei denen versteckt Preiserhöhungen durchgesetzt wurden. Bis zum 22. Januar um 16 Uhr kann über sie online abgestimmt werden.

Bei den fünf Kandidaten handelt es sich laut der Verbraucherzentrale um Produkte, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im Jahr 2023 deutlich teurer geworden sind. Die Shortlist der Nominierten ergibt sich aus Hinweisen und Beschwerden, die in den zurückliegenden zwölf Monaten eingereicht wurden.

Welche Produkte stehen zur Wahl?

Im Jahr 2023 hat die Verbraucherzentrale so viele „Mogelpackungen“ wie nie zuvor veröffentlicht. Bis zum Ende des Jahres wurden 104 Produkte in die Liste aufgenommen. Warum die folgenden fünf Produkte als Kandidaten für die „Mogelpackung des Jahres 2023“ ausgewählt wurden, erfahren Sie in unserer Bildergalerie:

Listerine Total Care von Johnson & Johnson: Die Höhe der Flasche blieb unverändert, sie ist jedoch – für Verbraucher kaum zu erkennen –schmaler geworden. Zudem ist der Verkaufspreis gestiegen. Die „doppelte Preiserhöhung“ beläuft sich auf 34 %.
Listerine Total Care von Johnson & Johnson: Die Höhe der Flasche blieb unverändert, sie ist jedoch – für Verbraucher kaum zu erkennen – schmaler geworden. Zudem ist der Verkaufspreis gestiegen. Die „doppelte Preiserhöhung“ beläuft sich auf 34 %.
Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi: Diese Verpackung sieht größer aus, obwohl weniger enthalten ist, des Weiteren wurde Marzipan eingespart. Die Teuerung beträgt über 30 %.
Chocolat Amandes Vollmilch von Aldi: Diese Verpackung sieht größer aus, obwohl weniger enthalten ist, des Weiteren wurde Marzipan eingespart. Die Teuerung beträgt über 30 %.
Yoghurt-Gums von Katjes: Bei gleicher Tüte und gleichem Design ist der Inhalt von 200 auf 175 g gesunken. Dies macht eine Preiserhöhung von 14 % aus.
Yoghurt-Gums von Katjes: Bei gleicher Tüte und gleichem Design ist der Inhalt von 200 auf 175 g gesunken. Dies macht eine Preiserhöhung von 14 % aus.
Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez: Mondelez bietet die quasi gleichen Brotchips unter der Marke Tuc „neu“ an – mit weniger Inhalt. Mit der zusätzlichen Preiserhöhung im Handel wird die Packung somit 127 % teurer.
Tuc Bake Rolls Meersalz von Mondelez: Mondelez bietet die quasi gleichen Brotchips unter der Marke Tuc „neu“ an – mit weniger Inhalt. Mit der zusätzlichen Preiserhöhung im Handel wird die Packung somit 127 % teurer.
Oreo Stieleis von Froneri: Froneri hat die Anzahl der Stieleise in der Packung reduziert. Zudem ist die jeweilige Eismenge pro Karton von 440 auf 270 ml gesunken. Bei gleichem Verkaufspreis ergibt dies eine Preiserhöhung von 63 %.
Oreo Stieleis von Froneri: Froneri hat die Anzahl der Stieleise in der Packung reduziert. Zudem ist die jeweilige Eismenge pro Karton von 440 auf 270 ml gesunken. Bei gleichem Verkaufspreis ergibt dies eine Preiserhöhung von 63 %.

Klage gegen Lebensmittelhersteller

Das aktuelle Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), wonach bei verringertem Inhalt auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen soll, sieht die Verbraucherzentrale als einen Schritt in die richtige Richtung, es geht ihr allerdings nicht weit genug.

Sie fordert, dass alle Verpackungen von den Herstellern grundsätzlich bis zum Rand befüllt werden müssen. Gleichzeitig soll eine Kennzeichnung direkt auf der Verpackung Verbrauchern zeigen, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde.

Weniger Produktinhalt bei gleicher Verpackung: aus Sicht der Kläger ein Fall von Täuschung.
Weniger Produktinhalt bei gleicher Verpackung: aus Sicht der Kläger ein Fall von Täuschung.

2023 reichte die Verbraucherzentrale Klage gegen den niederländischen Lebensmittelkonzern Upfield ein, weil dieser bei dem Streichfett Sanella im gleichen Becher ohne Hinweis statt 500 nur noch 400 g abfüllt. Die mündliche Verhandlung ist für Ende Januar 2024 am Landgericht Hamburg angesetzt.

Was ist eine „Mogelpackung“?

Unter dem Begriff „Mogelpackung“ präsentiert der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Produkte, bei denen versteckt Preiserhöhungen durch Füllmengenreduktion durchgesetzt werden. Die (aus Sicht der Verbraucherzentrale) besonders negativen Fälle von Shrinkflation können auf der Vereinshomepage zur „Mogelpackung des Monats“ und „Mogelpackung des Jahres“ gewählt werden.