Rama erhielt 41,7 % der abgegebenen Stimmen und ist damit die „Mogelverpackung des Jahres 2022“.

Unter den fünf zur Wahl stehenden Verpackungen erhielt Rama 41,7 % der abgegebenen Stimmen und ist damit die „Mogelverpackung des Jahres 2022“. (Bild: Verbraucherzentrale Hamburg, Unsplash und Canva.com)

Der Brotaufstrich „Rama“ ist die »Mogelpackung des Jahres 2022«. Seit letztem Jahr wird das Streichfett des Herstellers Upfield mit 400 statt bisher 500 g Inhalt zum selben Preis in einer gleich großen Dose verkauft. Das Produkt wurde somit um 25 % teurer – und in der Abstimmung durch Konsumenten abgestraft.

Die "Mogelpackungen" im Überblick

Neben „Rama“ standen vier weitere Produkte als mögliche „Mogelpackung des Jahres 2022“ zur Wahl: Zweitplatzierter ist der Scheibenkäse „Leerdammer“, dessen Inhalt von 160 auf 140 g schrumpfte, obwohl „dauerhaft 1 Scheibe mehr“ versprochen war. Auf den Plätzen drei bis fünf landen der Wasserenthärter „Calgon“, Haribos „Goldbären“ und die „Pringles“ Chips:

1. Platz: »Rama« von Upfield mit 14.285 Stimmen (41,7 %)

2. Platz: »Leerdammer« von Lactalis mit 9.832 Stimmen (28,7 %)

3. Platz: »Calgon« von Reckit Benckiser mit 3.885 Stimmen (11,3 %)

4. Platz: »Goldbären« von Haribo mit 3.435 Stimmen (10,0 %)

5. Platz: »Pringles« von Kellogg mit 2.856 Stimmen (8,3 %)

Mit insgesamt 34.293 abgegebenen Stimmen nahmen im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so viele Personen an der Wahl teil.

„Nie so viele Beschwerden erhalten“

Die Verbraucherzentrale kommentiert die Mogelpackung des Jahres wie folgt: „Wir finden: Upfield hat den Bogen überspannt und Rama die Wahl zur „Mogelpackung des Jahres“ mehr als verdient! Wenn der Inhalt schrumpft, die Packung aber nicht, haben Verbraucherinnen und Verbraucher kaum eine Chance, die Weniger-drin-Trickserei zu bemerken. Da es sich bei Streichfett zudem um ein oft gekauftes Lebensmittel handelt, das quasi immer in 500-Gramm-Bechern angeboten wird, ist das Vorgehen besonders dreist. Nie zuvor haben wir so viele Beschwerden zu einem Produkt erhalten.“

Klage gegen Upfield eingereicht

Was im rechtlichen Sinne eine „Mogelpackung“ ist, ist rechtlich nicht ganz eindeutig. In der Tatsache, dass sich im identischen Becher ohne besonderen Hinweis nun aber 100 g weniger Streichfett befinden, wertet die Verbraucherzentrale als Irreführung und hat gegen Upfield Klage eingereicht. Verhandelt wird allerdings nicht über Rama, sondern den reduzierten Inhalt der Pflanzenmargarine Sanella i auch hier enthält der Becher nur noch 400 statt 500 g.

Forderung für besseren Schutz der Verbraucher

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, gingen im zurückliegenden Jahr deutlich mehr Hinweise auf Mogelpackungen ein als zuvor. Dabei meldeten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur Markenartikel, sondern immer öfter auch Produkte von Eigenmarken des Handels.

Vor allem in Krisenzeiten mit stark gestiegenen Lebenshaltungskosten sei Preistransparenz wichtiger denn je, argumentiert die Verbraucherzentrale, und fordert strengere Regelungen:

• Packungen sollen prinzipiell voll befüllt sein und nur in Ausnahmefällen ist ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt.

• Bei reduzierten Füllmengen müssen auch die Packungen entsprechend kleiner werden.

• Auf Produkten mit geringerem Inhalt müssen die alte und die neue Füllmenge sowie die Reduktion in Prozent angegeben werden.

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