In Brüssel sind die Verhandlungen über die Verordnung zu Verpackungen und Verpackungsabfällen (PPWR) auf der Zielgeraden. Das Ziel der PPWR besteht darin, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union maßgeblich zu verringern. Dazu sollen der Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle generell reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Doch dagegen regt sich Widerstand. Auch der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) hat massive Bedenken. Er sieht nicht nur den Fortbestand der Holzverpackungsbranche sondern letztlich den europäischen Warenhandel gefährdet. Denn, so der Verband, nach derzeitigem Stand sei auch Holz als umweltfreundlicher Lastenträger von den geplanten Vorgaben massiv betroffen – und das, obwohl Paletten und Kisten aus Holz eben nicht direkt beim Verbraucher, sondern vielmehr beim Industriekunden landeten.
Positionspapier für die Parlamentarier
"Nach aktueller Lage sieht sich die Holzverpackungsbranche einer massiven Bedrohung durch praxisferne Vorgaben aus Brüssel ausgesetzt, die es auch zum Wohle gesamtwirtschaftlicher Interessen abzuwenden gilt", mahnt HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge mit Blick auf die sogenannten Trilog-Verhandlungen von Parlament, Rat und EU-Kommission, die aktuell stattfinden. Ohnesorge: "Bei Gegenüberstellung der Positionen der drei Seiten wird deutlich: Es drohen nicht nur weitere Belastungen von Unternehmen durch eine Fülle neuer, unnötiger Dokumentationspflichten. Vielmehr wird durch praxisferne Vorgaben zum Recycling der Fortbestand der Holzverpackungsbranche gefährdet. Davon betroffen wären neben der deutschen Wirtschaft insgesamt auch weitere Teilbranchen der Holzindustrie wie die Holzwerkstoffindustrie."
Die Verbände der Holzindustrie haben daher in einem Positionspapier, das den Parlamentariern zur Verfügung gestellt wurde, ihre Kernforderungen und konkrete Änderungsvorschläge zur PPWR formuliert.
Darin sprechen sie sich unter anderem für den offenen und gegen einen geschlossenen Kreislauf aus, wie er bei bestimmten Kunststoffen denkbar sei, nicht aber beim nachwachsenden Rohstoff Holz. Denn eine Palette oder Exportkiste aus Holz könne durch Recycling kaum wieder zum gleichen Produkt werden, sehr wohl aber zu anderen, sehr wertvollen, langlebigen Holz-Erzeugnissen. Am bekanntesten seine Spanplatten für den Bau- oder Möbelsektor, deren Produzenten auf Holzverpackungen zurückgriffen. Die Produktionsprozesse entsprächen dem Recyclingkonzept eines offenen Kreislaufs, der auch konform sei mit der bisherigen EU-Abfallrahmenrichtlinie. Bisherige PPWR-Entwürfe hingegen vernachlässigten zum Teil die Eigenschaften und besonderen Stärken von Holz. Daher sollten Holzverpackungen von bestimmten Teilen der PPWR ausgenommen werden.
Ausnahmen für Holzverpackungen
Eine Ausnahme fordert die Holzindustrie auch für die Vorgaben zum sogenannten Leeranteil in Verpackungen. Hier sind bislang Prozentanteile für den maximalen Leerraum vorgesehen, den die Verpackung umgibt. Dabei habe der Brüsseler Gesetzgeber ganz offensichtlich die Regulierung von Verbraucherverpackungen wie Chipstüten oder Süßigkeiten im Blick, nicht aber Industrieverpackungen für Maschinen, wie sie die Holzverpackungsbranche bereitstellt, heißt es.
Produkte mit einem Gewicht von mehr als 100 kg sollten daher von der PPWR-Verordnung ausgenommen sein, um unsinnige, kontraproduktive Vorschriften für Industrieverpackungen zu vermeiden. Solche maximalen Leeranteile würden wertvolle Industrieprodukte gefährden.
Die Holzindustrie fordert außerdem, auf die Vorgabe zu verzichten, die Nutzung von recyceltem Material in der Produktion vorzuschreiben. Denn bei bestimmten Industrieverpackungen sei die Nutzung von recycelten Materialien aus technischen Gründen nicht möglich. Für den nachwachsenden Rohstoff Nummer eins werde daher an dieser Stelle eine Ausnahme benötigt.