Packaging and Packaging Waste Regulation der Europäischen Union

Worum geht es bei der PPWR und welche Auswirkungen hat sie auf die Verpackungsindustrie?

Gesetzeszeichen über Karte der EU
Die PPWR hat große Auswirkungen auf Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen.

Am 11. Februar 2025 tritt die EU-weite Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) rein rechtlich in Kraft. Gültigkeit haben die Regelungen der PPWR weitgehend ab dem 12. August 2026. Darum geht es.

Am 16. Dezember 2024 hat der Rat der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung als Teil des Green Deals verabschiedet, wodurch diese final beschlossen wurde. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU fand Ende Januar statt und die Verordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026.

Ziel der Verordnung ist es, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren, indem die Hersteller zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem soll sie die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft fördern. Das Besondere: Die EU-Länder sind gefordert, die Verpackungsverordnung sofort umzusetzen., ohne vorher nationale Regelungen zu treffen.

Die Verordnung legt verschiedene Anforderungen für Hersteller von Verpackungen fest:

Ziel der PPWR ist es, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren.
Ziel der PPWR ist es, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren.
  • Müll: Vermeidung von übermäßiger Verpackung: Hersteller sind verpflichtet, ihre Verpackungen so zu gestalten, dass der Verbrauch von Materialien minimiert wird. Hauptziel ist es, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 um mindestens 15 % im Vergleich zu 2018 zu reduzieren.
  • Mehrweg: Es sind verpflichtende Quoten für Mehrwegverpackungen vorgesehen. Für Getränkeverpackungen sollen bis 2030 Mehrwegquoten von 15 % für Plastikflaschen und 30 % für Glasflaschen gelten. Bis 2040 sollen die Quoten auf 35 % für Plastik und 85 % für Glas steigen. Zudem werden verbindliche Wiederverwendungsziele für Getränke- und Transportverpackungen eingeführt. Ausnahmen von den Wiederverwendungszielen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Anbieter von Essen/Getränken zum Mitnehmen müssen Kunden die Nutzung eigener Behälter ermöglichen.
  • Pfandsysteme: Es wird eine Pflicht zur Etablierung von Pfandsystemen (DRS) für Einwegkunststoffflaschen und Getränkedosen festgesetzt. Pfandsysteme sind die einzige erprobte Maßnahme, um das Ziel der 90%igen separaten Sammlung von Einwegplastikflaschen und Getränkedosen zu erreichen. Für sehr leichte Kunststofftragetaschen (unter 50 Mikron) sollen Maßnahmen ergriffen werden, um ihr Inverkehrbringen auf unbedingt notwendige Verwendungszwecke zu beschränken, da sie sehr wahrscheinlich zu Abfall werden und zur Meeresverschmutzung beitragen.
  • Recycling: Ab 2030 sollen alle Verpackungen recyclingfähig sein. Kontaktsensitive Verpackungen, die nicht aus PET bestehen, werden voraussichtlich einen Mindestrezyklateinsatz von 10 % ab 2030 und 50 % ab 2040 aufweisen müssen. Damit soll auch die Nachfrage nach diesem Rohstoff gesteigert werden. Eine höhere Nachfrage nach recyceltem Kunststoff erhöht auch den Anreiz, Kunststoff besser zu sortieren und zu recyceln. Insgesamt sollen die Verwertungsquoten für Kunststoffverpackungen deutlich gesteigert werden. Für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen liegt der Zielwert bei 63 %. Aktuell sind es 36 %. Um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern, werden in der PPWR Kriterien für die Gestaltung von Verpackungen vorgeschrieben. Monomaterialverpackungen, die sich leicht sortieren und innerhalb eines Abfallstroms recyceln lassen, bevorzugt.
  • Entsorgung: Hersteller sind verpflichtet, sich an Sammel- und Recyclingprogrammen zu beteiligen und die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zu tragen. Dies soll sicherstellen, dass Hersteller Anreize haben, umweltfreundliche Verpackungen herzustellen und die Abfallwirtschaft zu unterstützen.
  • Registrierung und Berichterstattung: Hersteller müssen sich registrieren und Informationen über die von ihnen hergestellten Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit bereitstellen. Diese Informationen dienen der Überwachung und Durchsetzung der Verordnung.

alle Vorschriften sind ab 2026 gültig. So gelten die Vorgaben zur Kompostierbarkeit erst ab 2027. Andere wie die Kennzeichnungspflicht oder die Beschränkung für diverse Stoffe sind ab Stichtag 12. August 2026 verbindlich.

Im Vorfeld haben viele Branchenverbände teils heftig Kritik am Entwurf zum PPWR geübt. So gab und gibt es die Befürchtung der Industrie, die Verordnung könnte für die Hersteller von Verpackungen zu höheren Kosten führen. Vor allem die Kunststoffindustrie sah sich gegenüber anderen Marktteilnehmern benachteiligt und warf den Verantwortlichen vor, unangemessen vorzupreschen und gar die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu konterkarieren. Inzwischen hat sich die Aufregung weitgehend gelegt. Die Verbände begrüßen grundsätzlich die verabschiedete PPWR, sei es Plastics Europe Deutschland oder Pro Carton. Denn sie bietet Potenzial für neue Geschäftsmöglichkeiten, da umweltfreundliche Verpackungen immer mehr nachgefragt werden und Hersteller, die sich darauf spezialisieren, einen Wettbewerbsvorteil haben könnten. Darüber hinaus sorgen EU-weit gültige Regelungen für einen faireren Wettbewerb.

Aber auch Markenartikler als Inverkehrbringer von Verpackungen sind betroffen:

  • Produktdesign und Materialwahl: Markenartikler müssen möglicherweise ihre Produktverpackungen überarbeiten, um den Anforderungen der PPWR gerecht zu werden. Dies kann Änderungen im Design und der Materialwahl mit sich bringen, um sicherzustellen, dass die Verpackungen wiederverwertbar oder recycelbar sind. Die Umstellung auf umweltfreundlichere Verpackungen kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
  • Verantwortung und Rückverfolgbarkeit: Markenartikler tragen die Verantwortung für die Verpackung ihrer Produkte und müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Vorschriften entsprechen und in Sammel- und Recyclingprogramme einbezogen werden können. Darüber hinaus müssen sie möglicherweise Informationen über ihre Verpackungen bereitstellen, um deren Rückverfolgbarkeit und Entsorgung zu ermöglichen.
  • Kundenanforderungen und Image: Verbraucher legen zunehmend Wert auf nachhaltige Produkte und umweltfreundliche Verpackungen. Markenartikler könnten von einer positiven Wahrnehmung und einem verbesserten Image profitieren, wenn sie die Anforderungen der PPWR erfüllen und umweltfreundliche Verpackungen verwenden. Kunden könnten dazu ermutigt werden, Produkte von Marken zu wählen, die sich für die Reduzierung von Verpackungsabfällen einsetzen.
  • Kosten und Wettbewerbsfähigkeit: Die Umstellung auf umweltfreundlichere Verpackungen kann zunächst mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, da neue Materialien und Produktionsprozesse erforderlich sein können. Markenartikler müssen diese Kosten in ihre Geschäftsmodelle einbeziehen. Gleichzeitig kann eine proaktive Umsetzung der PPWR dazu beitragen, langfristige Kosteneinsparungen zu erzielen, insbesondere wenn die Kosten für Entsorgung und Recycling von Verpackungsabfällen in Zukunft steigen.

Nachhaltige Verpackungen: der große Überblick

Grafik von Lebensmitteln im Supermarktregal

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FAQ zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Was ist die PPWR?

Die PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ – eine EU-Verordnung zur Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Sie ist Teil des europäischen Green Deals und zielt auf die Reduktion von Verpackungsmüll sowie die Förderung einer Kreislaufwirtschaft ab.

Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die Verordnung wurde am 11. Februar 2025 rechtskräftig. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 12. August 2026.

Welche Ziele verfolgt die PPWR?

  • Reduktion des Verpackungsmülls in der EU um mindestens 15 % bis 2040 (im Vergleich zu 2018).
  • Förderung von Mehrwegverpackungen und Pfandsystemen.
  • Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen.
  • Etablierung einer EU-weiten Kreislaufwirtschaft.

Welche Anforderungen stellt die PPWR an Verpackungshersteller?

  • Materialeinsparung: Vermeidung übermäßiger Verpackung.
  • Mehrwegquoten: z. B. 15 % für Plastikflaschen und 30 % für Glasflaschen bis 2030.
  • Pfandsysteme: Pflicht für Einwegkunststoffflaschen und Getränkedosen.
  • Recyclingfähigkeit: Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein.
  • Rezyklateinsatz: z. B. 10 % ab 2030 für kontaksensitive Verpackungen.
  • Monomaterialien: Förderung leicht sortierbarer Verpackungen.
  • Entsorgungskosten: Hersteller tragen die Kosten für Sammlung und Recycling.
  • Registrierungspflicht: Hersteller müssen ihre Verpackungen dokumentieren und melden.

Welche Auswirkungen hat die PPWR auf Markenartikler?

  • Produktdesign: Anpassung von Verpackungen an neue Anforderungen.
  • Kosten: Umstellung auf nachhaltige Materialien kann teuer sein.
  • Verantwortung: Beteiligung an Sammel- und Recyclingprogrammen.
  • Image: Nachhaltige Verpackungen stärken die Markenwahrnehmung.

Gibt es Kritik an der PPWR?

Ja, insbesondere aus der Kunststoffindustrie. Kritisiert wurden:

  • mögliche Wettbewerbsnachteile,
  • hohe Umstellungskosten,
  • potenzielle Überregulierung.

Dennoch sehen viele Verbände inzwischen auch Chancen, etwa durch neue Geschäftsmodelle mit nachhaltigen Verpackungen und faireren Wettbewerb durch EU-weite Standards.

Welche Branchen sind von der PPWR besonders betroffen?

  • Verpackungshersteller
  • Markenartikler
  • Onlinehändler
  • Gastronomie (z. B. durch Pflicht zur Annahme eigener Behälter)
  • Transport- und Logistikunternehmen

Bildergalerie: Das zweite Leben einer PET-Flasche

PET-Flasche wird zu Lego-Steinen
Ein Team von mehr als 150 Mitarbeitern arbeitet daran, nachhaltige Lösungen für Lego Produkte zu finden. In den letzten drei Jahren haben Materialwissenschaftler und Ingenieure über 250 Variationen von PET-Materialien und hunderte anderer Kunststoffformulierungen getestet. Das Ergebnis ist ein Prototyp, der mehrere ihrer Qualitäts-, Sicherheits- und Spielanforderungen erfüllt – einschließlich der Kupplungsleistung.
Tasche aus recyceltem PET
Der Taschen- und Zubehörhersteller Dicota, Schweiz, treibt die Umstellung seiner Produkte auf ein nachhaltiges, umweltfreundliches Herstellen voran. Auch die Notebooktaschen, Sleeves und Rucksäcke der Base-Kollektion werden jetzt als Eco Base aus recycelten Kunststoffflaschen gefertigt. Dabei finden je nach Produkt bis zu 19 PET-Flaschen ein zweites Leben.
Invilus ist ein junges Familienunternehmen, mit Hauptsitz in Heidelberg, welches vor allem Rucksäcke aus recycelten Plastikflaschen konzipiert und vertreibt.
Invilus ist ein junges Familienunternehmen, mit Hauptsitz in Heidelberg, welches vor allem Rucksäcke aus recycelten Plastikflaschen konzipiert und vertreibt.
Frau springt durch Flaschen
Bereits zum zweiten Mal brachte Kaufland im März 2021 eine exklusive nachhaltige Sportkollektion aus recyceltem Polyester auf den Markt. Die Produkte entstehen aus gebrauchten PET-Flaschen, Fischernetzen und Kunststoffabfällen und sind komplett nach dem Global Recycling Standard (GRS) zertifiziert.
Waldarbeiter in Arbeitskleidung
Die Fristads Green High Visibility-Kollektion wird aus Bio-Baumwolle und Polyester aus recycelten PET-Flaschen hergestellt. Sie besteht aus einer breiten Palette von Kleidungsstücken, die es Berufstätigen in den Bereichen Straßenbau, Bauwesen, Transport und Logistik ermöglichen, sich von Kopf bis Fuß in hoch sichtbarer Kleidung mit geringerer Umweltbelastung zu kleiden - ohne dabei Kompromisse bei Sicherheit und Qualität einzugehen. Mit nachhaltigem 4-Wege-Stretch und Rippstrick-Einsätzen an der Taille bieten diese Kleidungsstücke viel Komfort bei geringerer Umweltbelastung als normale Warnschutzkleidung.
Grafik PET-Recycling
Der PET-Flaschenkreislauf ist bereits ausgesprochen effizient: Durch das Pfandsystem konnten 97 % des PET eingesammelt und wieder aufgearbeitet werden. Dieses Recycling-Material ist sortenrein und lässt sich auch als Lebensmittel-Verpackung wieder einsetzen. Doch aufgrund seiner Eigenschaften ist das Material auch ein begehrtes Produkt auf den Sekundär-Kunststoffmärkten. Rund 55 Prozent des Recycling-PET kaufen die Hersteller von Folien, Textilien und Verpackungen für Putzmittel oder Kosmetik und verwenden es für ihre Produkte.
Taucheruhr mit Ziffernblatt aus rPET
Bei derAquis Date Upcyclehandelt es sich um eine Version einer bereits erhältlichen Taucheruhr von Oris mit einem farbenfrohen Zifferblatt aus rezyklierten PET-Kunststoff, der aus aus dem Meer gesammelten PET-Flaschen stammt. Jede Uhr der Sonderedition ist ein Unikat, da das Recylingverfahren zufällige Muster erzeugt und darum keine zwei Zifferblätter gleich sind.
weißer und schwarzer Druckkugelschreiber auf einem Buch,
Grässlin Kunststoffe, Sax Polymers und Schneider Schreibgeräte haben aus rPET eine Druckkugelschreiber entwickelt, der als erstes Schreibgerät mit dem Blauen Engel ausgezeichnet wurde. Der Schaft, der in drei Farben gefertigt wird, besteht zu 92 % aus Rezyklat. Das Minenröhrchen der nachfüllbaren Großraummine wird ebenfalls aus PCR-Rezyklat hergestellt.
Schuhe am Strand
Einen ökologischen Fußabdruck hinterlassen – Lidl nimmt das wörtlich: Im Rahmen der von der Schwarz Gruppe initiierten Plastikstrategie „Reset Plastic“ launcht Lidl Deutschland Schuhe, für deren Obermaterial recycelte PET-Flaschen aus Asien eingesetzt werden.
Beginnend 2022 will Continental Kunststoff aus recycelten PET-Flaschen für die Produktion von Pkw-Reifen verwenden. Wie der Autozulieferer angekündigte, sollen zuvor herkömmlich produzierte Polyester-Verbindungen dabei komplett durch ein nachhaltiges Polyester-Garn ersetzt.
Beginnend 2022 will Continental Kunststoff aus recycelten PET-Flaschen für die Produktion von Pkw-Reifen verwenden. Wie der Autozulieferer angekündigte, sollen zuvor herkömmlich produzierte Polyester-Verbindungen dabei komplett durch ein nachhaltiges Polyester-Garn ersetzt.
Tesa, Hamburg, entwickelt ein neues Verpackungsklebeband mit Trägermaterial aus recyceltem Post-Consumer-PET (rPET). Der Träger des Klebebandes besteht zu 70 % aus rPET, der verwendete Acrylatklebstoff ist wasserbasiert. Der Produktionsprozess ist komplett lösungsmittelfrei, für die Herstellung werden gebrauchte PET-Produkte, einschließlich Flaschen, recycelt und als Rohstoff für das Trägermaterial verwendet.
Tesa, Hamburg, entwickelt ein neues Verpackungsklebeband mit Trägermaterial aus recyceltem Post-Consumer-PET (rPET). Der Träger des Klebebandes besteht zu 70 % aus rPET, der verwendete Acrylatklebstoff ist wasserbasiert. Der Produktionsprozess ist komplett lösungsmittelfrei, für die Herstellung werden gebrauchte PET-Produkte, einschließlich Flaschen, recycelt und als Rohstoff für das Trägermaterial verwendet.
From bottle to fabric: Seat upholstery made of PET
In der vierten Generation des Audi A3 setzt der Automobilhersteller Audi erstmals auf Sitzbezüge aus Sekundärrohstoffen. Bis zu 89 % des verwendeten Textils bestehen dem Hersteller zufolge aus recycelten PET-Flaschen, die zu Garn verarbeitet werden. Die Stoffe sollen dabei sowohl optisch als auch haptisch die gleichen Qualitätsstandards wie klassische Textilbezüge gewährleisten. Insgesamt werden pro Sitzanlage bis zu 45 PET-Flaschen à 1,5 Liter verwertet. Hinzu kommen weitere 62 PET-Flaschen, die für den Teppich im Fahrzeug recycelt wurden. Auch weitere Komponenten des Interieurs bestehen vermehrt aus Sekundärrohstoffen, so zum Beispiel Dämmstoffe und Dämpfungsbauteile, die Seitenverkleidung des Kofferraums, der Ladeboden und die Einlegematten. Die Sitzbezüge sind jedoch noch nicht voll und ganz aus recyclingfähigem Material gefertigt.
Gemeinsam mit Amut hat Erema die erste Extrusionsanlage für lebensmitteltaugliche PET-Folien in Albany, Neuseeland, für Alto Plastic Packaging in Betrieb genommen. Zum Einsatz kommt hier Eremas Vacurema PET-Recyclingtechnologie, kombiniert mit der Amut Inline Sheet Produktionstechnologie. Die Schmelze kommt direkt von der Vacurema 1716 T Basic ohne den Umweg über die Granulierung in die Amut-Anlage. Das Post-Consumer-PET-Material wird or der Extrusion im Vakuumreaktor der Erema-Anlage dekontaminiert und vorgetrocknet, bei einem Durchsatz von bis zu 1.500 kg pro Stunde. Nach der Hochleistungsfiltration durch einen Erema SW-RTF Rückspülfilter und eine Online-IV-Messung gelangt die Schmelze direkt in die Inline Sheet Anlage von Amut. Dort wird sie zu einschichtigen rPET-Tiefziehfolien von 0,15 bis 1,2 mm Dicke verarbeitet. Die Folien sind nicht nur 100 % lebensmittelkonform, sie erfüllen auch die Vorschriften der FDA für Lebensmitteltauglichkeit. Die rPET-Tiefziehfolien werden dann zu Schalen und Lebensmittelbehältern weiterverarbeitet.
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