Die EU-Verpackungsverordnung soll erst 2027 gültig sein

17 Verbände fordern PPWR-Aufschub

KI-Bild PPWR und Verbände
Verbände aus der Entsorgungs-, Verpackungs- und Konsumgüterbranche fordern einen späteren Starttermin.

In einem breiten Schulterschluss haben sich 17 Verbände aus der Entsorgungs-, Verpackungs- und Konsumgüterbranche an Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt. Die Forderung: Er soll sich für einen Verschiebung des PPWR-Starts einsetzen.

Das berichtet der „Europäische Wirtschaftsdienst Euwid“. In einem gemeinsamen Schreiben sprechen sie sich für eine spätere Einführung der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) aus. Der aktuell geplante Termin – der 12. August 2026 – sei aus Sicht der Unterzeichner zu früh angesetzt und berge erhebliche Risiken für Unternehmen, Systeme und die kommunale Daseinsvorsorge. Stattdessen plädieren sie für einen Geltungsbeginn am 1. Januar 2027.

Praktische Hürden durch unterjährigen Start

Kernkritikpunkt ist der Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens mitten im Geschäftsjahr. Der unterjährige Start könne laut Schreiben zu einem Nebeneinander zweier Rechtssysteme führen – etwa im Hinblick auf zentrale Definitionen wie „Hersteller“ und „Erzeuger“ im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Das wiederum könne zur Folge haben, dass bislang verpflichtete Akteure ihre Zahlungen aussetzen oder reduzieren, weil unklar bleibe, wer künftig für was zuständig sei.

Rechtsunsicherheit auf EU- und Bundesebene

Erschwerend komme hinzu, dass sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene wesentliche rechtliche Grundlagen noch nicht vorliegen. So werde ein deutsches Umsetzungsgesetz frühestens zur Jahresmitte 2026 erwartet. Gleichzeitig seien entscheidende Auslegungsfragen auf europäischer Ebene, etwa zur Kategorisierung von Verpackungen oder zur Ausgestaltung von Quoten, nach wie vor ungeklärt. Für Hersteller, EPR-Systeme und Kommunen sei daher keine verlässliche Planung möglich – mit Auswirkungen auf Vertragsgestaltungen, Mengenprognosen und Preisberechnungen. Letztlich sei auch die Finanzierung kommunaler Leistungen wie Containerreinigung oder Abfallberatung gefährdet.

Sorge um bürokratische und finanzielle Belastungen

Ein Wechsel der Rechtslage während des Jahres hätte laut Verbänden nicht nur organisatorisch weitreichende Folgen. Sie warnen vor doppelten Verträgen, parallelen Datenmeldungen und zusätzlichen Abrechnungsprozessen – bei gleichzeitig unsicherer Finanzierung. Bestehende Kreislaufwirtschaftsstrukturen könnten dadurch ins Wanken geraten oder gar destabilisiert werden.

Aufruf zu europäisch koordinierter Einführung

Vor diesem Hintergrund schlagen die Verbände vor, den Start der Verordnung auf den 1. Januar 2027 zu verlegen. Dies würde Zeit schaffen, offene Fragen zu klären, Übergangsregelungen verlässlich zu gestalten und eine geordnete Umsetzung sicherzustellen. Deutschland könne dabei eine koordinierende Rolle auf europäischer Ebene übernehmen, da ähnliche Herausforderungen auch in anderen Mitgliedstaaten bestehen.

Breite Allianz der Wirtschaft

Zu den Unterzeichnern des Schreibens zählen unter anderem der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), der Handelsverband Deutschland (HDE), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der GKV Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie, die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), der Markenverband sowie der Milchindustrie-Verband. Alle eint die Sorge, dass ein überhasteter Starttermin nicht nur unnötige Bürokratie verursacht, sondern funktionierende Markt- und Entsorgungsstrukturen gefährdet – bis hin zum Ausfall kommunaler Dienstleistungen.