Recyclingversprechen auf PET-Flaschen werden präziser

Coca-Cola und Co. müssen Etiketten ändern

Die Konzerne Coca-Cola, Nestlé und Danone haben sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, ihre Recyclingangaben auf Kunststoffflaschen zu überarbeiten. Künftig sollen die Kennzeichnungen präziser über den Rezyklatanteil und die Recyclingfähigkeit der Verpackungen informieren.

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Gefordert: Eindeutige Recyclingangaben auch auf dem Etikett.

Die Zusagen sind das Ergebnis eines Dialogs zwischen den Unternehmen, der Europäischen Kommission und dem europäischen Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Cooperation, CPC). Wie die Kommission am 22. Oktober 2026 mitteilte, sollen irreführende Umweltaussagen auf Flaschenetiketten und in der begleitenden Werbung vermieden werden. Die Maßnahmen betreffen sowohl die Formulierung einzelner Recyclinghinweise als auch die gesamte Gestaltung der Verpackungskennzeichnung. Das Verfahren wurde von der schwedischen Verbraucherbehörde und der ungarischen Wettbewerbsbehörde geleitet.

Präzisere Angaben zum Rezyklatanteil

Konkret sollen Aussagen wie „Ich bin eine Flasche aus 100 % recyceltem Kunststoff“ künftig durch Formulierungen ersetzt werden, die Verschlüsse und Etiketten ausdrücklich ausnehmen. Damit soll deutlich werden, auf welche Verpackungsbestandteile sich der angegebene Rezyklatanteil tatsächlich bezieht.

Auch die Aufforderung „Recycle me again“ soll durch „Recycle me“ ersetzt werden. Die bisherige Formulierung könne nach Einschätzung der Behörden den Eindruck erwecken, die Flasche sei bereits recycelt worden und könne erneut zu einer Flasche verarbeitet werden.

Darüber hinaus verpflichten sich die Unternehmen, dass die Gesamtgestaltung ihrer Etiketten keine irreführenden Eindrücke über die Umweltvorteile von Kunststoffflaschen vermittelt. Dies gilt insbesondere für die Kombination von Recyclingangaben mit weiteren Umweltaussagen oder Symbolen. Auch die Kommunikation auf Websites und in sozialen Medien soll entsprechend angepasst werden.

Verbraucherschutzbehörden kontrollieren Umsetzung

Coca-Cola und Nestlé haben nach Angaben der Kommission bereits einen Teil ihrer Zusagen umgesetzt. Die Gespräche mit Coca-Cola wurden im Juni 2025, diejenigen mit Nestlé im Februar 2026 abgeschlossen. Die bislang vorgenommenen Änderungen betreffen insbesondere Recyclingangaben in digitalen Werbekampagnen.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden die weitere Umsetzung überwachen. Sollten die Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht einhalten, können die Behörden Durchsetzungsmaßnahmen einleiten. Darüber hinaus können die Kommission und das CPC-Netzwerk mit Verbänden der Abfüllindustrie zusammenarbeiten, um die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften auch bei anderen Unternehmen sicherzustellen.

Beschwerde von Verbraucherschützern als Auslöser

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands BEUC vom November 2023 über Umweltangaben auf Kunststoffflaschen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob bestimmte Aussagen zum Recycling und zum Rezyklateinsatz Verbraucher über die tatsächlichen Umwelteigenschaften der Verpackungen täuschen können.

Rechtliche Grundlage des Verfahrens sind die europäischen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) verschärft darüber hinaus die Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen.

Bei den jetzt bekannt gegebenen Änderungen handelt es sich um konkrete Zusagen der drei Unternehmen und nicht um eine neue allgemeine Kennzeichnungsvorschrift. Der Fall zeigt jedoch, dass Recyclingangaben auf Verpackungen zunehmend auch unter verbraucherschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Entscheidend ist dabei nicht allein die sachliche Richtigkeit einzelner Aussagen, sondern auch der Gesamteindruck, den Etiketten, Symbole und begleitende Werbung vermitteln.