Aktivistinnen der Deutschen Umwelthilfe demonstrieren vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Plakaten gegen McDonald's

Protest gegen McDonald's: Aktivistinnen der Deutschen Umwelthilfe vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Bild: DUH)

Das Urteil besagt, dass Städte und Gemeinden eine eigene kommunale Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben dürfen. Damit bleibt die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende kommunale Verbrauchssteuer in Kraft.  

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßt die Entscheidung nachdrücklich und ruft Kommunen zur Nachahmung auf: „Das heutige Urteil ist richtungsweisend. Viele Kommunen haben sich durch die McDonald’s-Klage in ihrem Engagement gegen die Müllflut aufhalten lassen. Damit ist jetzt Schluss, endlich haben die Kommunen Sicherheit! Wir fordern weitere Städte und Gemeinden dazu auf, dem Tübinger Modell zu folgen und eine Verpackungssteuer einzuführen“.

„Mindestens 20 Cent“: DUH will Druck erhöhen

Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Städte und Gemeinden zudem dazu auf, den Druck auf die Bundespolitik zu erhöhen. Ziel ist eine deutschlandweite Steuerauf Verpackungen zum Mitnehmen. „Wir fordern Umweltministerin Steffi Lemke auf, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent einzuführen“, so Metz.

Neben der Einweg-Abgabe fordert die DUH vom Bundesumweltministerium, den Einsatz von Einweg-Verpackungen beim Vor-Ort-Verzehr in Gastronomiestätten grundsätzlich zu verbieten. In Frankreich wurde ein solches Verbot bereits eingeführt.

Auch Tübingen muss seine Verpackungssteuer anpassen

Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge muss Tübingen seine Steuer in einem Punkt nachbessern. Bislang hat die Stadt eine Obergrenze der Verpackungssteuer von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit festgelegt. Da dies zum einen dem Ziel der Abfallvermeidung entgegenstehe und zum anderen unbestimmt bleibe, ab wann eine Essensbestellung als Einzelmahlzeit gilt, hat das Gericht diese Regelung als rechtswidrig eingestuft. Diese Einstufung lässt die generelle Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer jedoch unberührt, so die Beurteilung der Vorsitzenden Richterin.

Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays for Future und der Deutschen Umwelthilfe.
Gemeinsamer Protest gegen Einweg-Produkte: Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays for Future und der Deutschen Umwelthilfe. (Bild: DUH)

Plakate gegen McDonald’s vor Gerichtsgebäude

Die DUH hat die Verhandlung begleitet und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Fridays for Future Tübingen mit Plakaten vor dem Gerichtsgebäude demonstriert. Neben Forderungen an die Bundesumweltministerin, Mehrweg zu fördern und Einweg zu verteuern, übten die Demonstrierenden harsche Kritik an McDonald’s. Für die DUH-Expertin für Kreislaufwirtschaft Elena Schägg gehört die Franchise-Kette „zu den großen Klima- und Müllsündern in der Gastronomie“.

Schägg fordert von McDonald’s einen vollständigen Verzicht auf Einweg-Produkte: „Der Konzern muss endlich seine Blockadehaltung gegen Mehrweg aufgeben. In Frankreich gibt das Unternehmen bereits Pommes, Happy Meals und Co. problemlos in Mehrweggeschirr heraus. McDonald’s kann also Mehrweg und sollte dies nun auch hierzulande für alle seine Produkte anbieten“.

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