Bei den fünf Kandidaten handelt es sich laut der Verbraucherzentrale um Produkte, die durch reduzierte Füllmengen und zum Teil zusätzliche Preiserhöhungen im Jahr 2023 deutlich teurer geworden sind. Die Shortlist der Nominierten ergibt sich aus Hinweisen und Beschwerden, die in den zurückliegenden zwölf Monaten eingereicht wurden.
Welche Produkte stehen zur Wahl?
Im Jahr 2023 hat die Verbraucherzentrale so viele „Mogelpackungen“ wie nie zuvor veröffentlicht. Bis zum Ende des Jahres wurden 104 Produkte in die Liste aufgenommen. Warum die folgenden fünf Produkte als Kandidaten für die „Mogelpackung des Jahres 2023“ ausgewählt wurden, erfahren Sie in unserer Bildergalerie:
Klage gegen Lebensmittelhersteller
Das aktuelle Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), wonach bei verringertem Inhalt auch die Verpackung eines Produkts schrumpfen soll, sieht die Verbraucherzentrale als einen Schritt in die richtige Richtung, es geht ihr allerdings nicht weit genug.
Sie fordert, dass alle Verpackungen von den Herstellern grundsätzlich bis zum Rand befüllt werden müssen. Gleichzeitig soll eine Kennzeichnung direkt auf der Verpackung Verbrauchern zeigen, ob die Füllmenge eines Produkts reduziert wurde.
2023 reichte die Verbraucherzentrale Klage gegen den niederländischen Lebensmittelkonzern Upfield ein, weil dieser bei dem Streichfett Sanella im gleichen Becher ohne Hinweis statt 500 nur noch 400 g abfüllt. Die mündliche Verhandlung ist für Ende Januar 2024 am Landgericht Hamburg angesetzt.
Was ist eine „Mogelpackung“?
Unter dem Begriff „Mogelpackung“ präsentiert der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Produkte, bei denen versteckt Preiserhöhungen durch Füllmengenreduktion durchgesetzt werden. Die (aus Sicht der Verbraucherzentrale) besonders negativen Fälle von Shrinkflation können auf der Vereinshomepage zur „Mogelpackung des Monats“ und „Mogelpackung des Jahres“ gewählt werden.