Portionsbeutel und Sticks
Papierverpackungen für Zucker können Gebühren senken
Der Spezialpapierhersteller Delfort bietet papierbasierte Verpackungsmaterialien für Zuckersticks und Portionsbeutel an, die den Kunststoffanteil auf unter fünf % reduzieren. Neben der Recyclingfähigkeit stehen mögliche Einsparungen bei EPR-Gebühren und die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung im Mittelpunkt.
Rund 3 Mrd. Portionsbeutel und S
Delfort
Kleine Portionsverpackungen für Zucker und Zuckersticks sind nahezu omnipräsent. Allein in Deutschland dürften jährlich mehrere Milliarden einzeln verpackte Zuckerportionen in Form von Sticks und Tütchen in Umlauf kommen. Allein der Marktführer Hellma vertreibt nach eigenen Angaben rund 1,3 Mrd. Portionen pro Jahr.
Häufig bestehen sie aus Papier-Kunststoff-Verbunden, bei denen eine Polyethylenschicht (PE) unter anderem die Siegelbarkeit gewährleistet. Der österreichische Spezialpapierhersteller Delfort bietet mit seiner Produktreihe Thinbarrier eine Alternative, die nach Unternehmensangaben zu mehr als 95 % aus Papier besteht.
Bei herkömmlichen Materialkombinationen aus 40 g/m2 Papier und einer PE-Schicht mit 10 bis 12 g/m2 liegt der Kunststoffanteil bei rund 20 bis 23 %. Die neuen Verpackungspapiere sollen diesen Anteil auf weniger als fünf % reduzieren und gleichzeitig die Anforderungen an die Verarbeitung und den Produktschutz erfüllen.
Recyclingfähigkeit beeinflusst Verpackungsgebühren
Ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil könnte sich durch niedrigere Gebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ergeben. In mehreren europäischen Ländern sind die Beiträge für Sammlung, Sortierung und Recycling von Verpackungen bereits nach Materialien und Recyclingfähigkeit gestaffelt.
Delfort verweist dazu auf das belgische Rücknahmesystem Fost Plus. Dort werden 2026 für recyclingfähige Papier- und Kartonverpackungen 0,1503 Euro/kg berechnet, während für bestimmte nicht verwertbare oder recyclingstörende Verpackungen 4,4190 Euro/kg anfallen. Der Gebührenunterschied beträgt damit bei gleichem Verpackungsgewicht rund 96,6 %. Das Unternehmen nennt für ausgewählte Materialumstellungen Einsparpotenziale von bis zu 98 %.
Voraussetzung ist allerdings, dass die bisherige Verpackung tatsächlich in eine entsprechend hoch bepreiste Kategorie fällt und die neue Verpackung als recyclingfähiges Papier eingestuft wird. Die konkreten Einsparungen hängen außerdem vom Verpackungsgewicht und vom jeweiligen nationalen Gebührensystem ab.
Nach Herstellerangaben lassen sich die Papiere anhand der CEPI-Methode, eines Prüfverfahrens zur Bewertung der Recyclingfähigkeit faserbasierter Verpackungen, gut im Altpapierkreislauf verwerten.
PPWR begrenzt Kunststoff-Portionsverpackungen
Zusätzliche Bedeutung erhält die Materialentwicklung durch die europäische Verpackungsverordnung PPWR. Nach Artikel 25 in Verbindung mit Anhang V dürfen ab dem 1. Januar 2030 bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff für Zucker, Saucen, Gewürze und weitere Portionsprodukte im Gastronomie- und Hotelbereich nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Ausnahmen gelten beispielsweise für Portionsverpackungen, die zusammen mit verzehrfertigen Speisen zum Mitnehmen abgegeben werden, sowie für bestimmte medizinisch begründete Hygieneanforderungen.
Nach den im Juni 2026 veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission fallen papierbasierte Verpackungen mit höchstens fünf % Kunststoffanteil nicht unter diese speziellen Beschränkungen. Damit könnten entsprechende Papierlösungen für viele Gastronomieanwendungen auch über 2030 hinaus eingesetzt werden. Andere Anforderungen der PPWR bleiben davon unberührt.
Verarbeitung auf bestehenden Verpackungsmaschinen
Neben Recyclingfähigkeit und regulatorischen Anforderungen spielt für Abpacker die Maschinengängigkeit eine entscheidende Rolle. Laut delfort hat ein Kunde die beiden Papiersorten Thinbarrier Fit und Thinbarrier Fit Natural bereits unter Produktionsbedingungen getestet.
Demnach ließen sich die Materialien ohne Umbauten auf den vorhandenen Verpackungsmaschinen verarbeiten. Die gewohnte Produktionsgeschwindigkeit habe beibehalten werden können. Außerdem seien beim Heißsiegeln niedrigere Temperaturen erforderlich gewesen als bei den bisher eingesetzten Verpackungsmaterialien. Konkrete Angaben zur Maschinengeschwindigkeit, zum Energieeinsparpotenzial oder zur Langzeitstabilität der Siegelnähte macht das Unternehmen nicht.