Kommune wendet sich vom Tübinger Modell ab
Freiburg nimmt Verpackungssteuer weitgehend zurück
Nach nur einem Jahr wird die Verpackungssteuer in Freiburg deutlich eingeschränkt. Ab Januar 2027 sollen nur noch Einwegbecher für Getränke und Eis besteuert werden. Speiseverpackungen und Einwegbesteck sind künftig ausgenommen. Gleichzeitig soll die Mehrwegförderung ausgebaut werden.
Wahrzeichen der Stadt: das Freiburger Münster.
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Der Freiburger Gemeinderat hat am 20. Oktober 2026 mit 24 zu 17 Stimmen beschlossen, die Anfang des Jahres eingeführte Verpackungssteuer weitgehend zurückzunehmen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Abgabe nur noch auf Einwegbecher für Getränke und Eis erhoben werden. Der Steuersatz bleibt bei 50 Cent pro Becher. Für Einweggeschirr, Speiseverpackungen und Einwegbesteck entfällt die Besteuerung dagegen. Damit wird die kommunale Verpackungssteuer bereits nach einem Jahr grundlegend verändert.
Die bisherige Regelung war am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie sah eine Steuer von jeweils 50 Cent auf Einweggetränkeverpackungen und Einwegverpackungen für Mahlzeiten sowie 20 Cent auf Einwegbesteck vor. Erfasst wurden unter anderem Becher, Schalen, Boxen und bestimmte Lebensmittelverpackungen aus Papier, Kunststoff, Aluminium oder Verbundmaterialien. Die Steuer wurde unabhängig vom Verpackungsmaterial erhoben.
Hoher Verwaltungsaufwand und schwierige Abgrenzung
Auslöser für die Neuausrichtung war ein gemeinsamer Antrag der fünf Gemeinderatsfraktionen SPD+Junges Freiburg, Eine Stadt für alle, CDU, FDP/Bürger für Freiburg und Freie Wähler. Sie hatten bereits Anfang Oktober einen Kompromiss vorgeschlagen, der die Verpackungssteuer auf Einwegbecher beschränkt.
Nach Auffassung der Antragsteller erwies sich die ursprüngliche Ausgestaltung in der Praxis als zu kompliziert. Kritisiert wurden insbesondere der bürokratische Aufwand für Gastronomiebetriebe sowie schwer nachvollziehbare Unterschiede bei der Besteuerung. So konnte dieselbe Verpackung je nach Art der Speise oder Verkaufssituation steuerpflichtig oder steuerfrei sein. Zudem fehlten für bestimmte Speisen praktikable Mehrwegalternativen.
Mehrwegsystem soll ausgebaut werden
Parallel zur Einschränkung der Steuer soll die Mehrwegförderung intensiviert werden. Die Antragsteller streben ein stadtweites Mehrwegsystem an, an dem sich Gastronomiebetriebe möglichst einfach und kostengünstig beteiligen können.
In Einrichtungen, auf deren Betrieb die Stadt unmittelbar Einfluss hat, beispielsweise städtischen Schwimmbädern, soll die Verwendung von Mehrwegverpackungen verbindlich werden. Außerdem sehen die Pläne vor, die Entwicklung der Mehrwegquote regelmäßig zu überprüfen. Bleibt diese dauerhaft niedrig, soll die Einführung einer weitergehenden Verpackungssteuer erneut geprüft werden.
Zustimmung aus der Wirtschaft
Die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein begrüßte die Entscheidung. Aus ihrer Sicht greift der Gemeinderat damit die Kritik der betroffenen Unternehmen auf und eröffnet die Möglichkeit für eine praktikablere Regelung.
Mit dem Beschluss entfernt sich Freiburg deutlich vom Modell der Stadt Tübingen, an dem sich die ursprüngliche Verpackungssteuer orientiert hatte. Tübingen hatte bereits 2022 eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Januar 2025 deren grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit.