Keynote zur PPWR von Eric Lambert auf der ALSC Europe 2025
PPWR: Die Automotive-Logistik im Umbruch
Mit einem Appell zur frühzeitigen Vorbereitung auf die anstehenden Anforderungen eröffnete Eric Lambert, Managing Director von Galia und Chairman von Odette, seine Keynote zur EU-Verpackungsverordnung PPWR auf der Automotive Logistics & Supply Chain 2025 in Bonn. Die Verordnung werde das industrielle Verpackungssystem tiefgreifend verändern.
Mit der PPWR werde aus einer EU-Richtlinie von 1994 nun eine direkt geltende Verordnung. „Was geschrieben ist, ist was wir zu tun haben. Da gibt es keinen Spielraum für Interpretationen“, betonte Lambert. Zwei Gründe hätten die Reform notwendig gemacht: Die bisherigen Regelungen seien ökologisch nicht ambitioniert genug gewesen – und sie seien schlicht nicht eingehalten worden, da sie in jedem Mitgliedsstaat unterschiedlich interpretiert wurden.
Neu sei vor allem der umfassende Lebenszyklusansatz der PPWR, bei der er fünf zentrale Elemente sieht:
- Vermeidung von unnötigem Verpackungseinsatz
- Förderung der Wiederverwendung
- Recyclingfähigkeit und -quoten
- Pflichten zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Konkrete Anforderungen und Deadlines
Spätestens 2030 dürfen nur noch Verpackungen in den Markt gebracht werden, die vollständig recyclingfähig sind. Das betreffe insbesondere Lösungen, die aus mehreren, schwer trennbaren Materialien bestehen. Lambert: „Sie dürfen nichts mehr auf den Markt bringen, was sich nicht recyceln lässt.“
Darüber hinaus dürfen Verpackungen künftig höchstens 50 % Leerraum enthalten – wobei noch unklar sei, wie dies genau gemessen werden soll. Außerdem müssten künftig 40 % aller verwendeter Paletten wiederverwendbar sein; Paletten, die innerhalb eines Mitgliedsstaates oder Unternehmens im Einsatz sind, sogar 100 %.
Ökodesign, Reportingpflichten, EPR
Die neue Verordnung bringe viele administrative Anforderungen mit sich, so Lambert. Dazu zählen:
- einheitliche Labels statt nationaler Kennzeichnungen
- Registrierungs- und Meldepflichten (zum Beispiel eingesetzte Tonnagen, Wiederverwendungsquoten)
- Konformitätserklärungen beim Inverkehrbringen
- Datenweitergabe zwischen Unternehmen
Besonders wichtig: die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die auch für industrielle Verpackungen gilt. Sie verpflichtet den Inverkehrbringer, bereits beim Verkauf für die spätere Entsorgung oder das Recycling zu zahlen. In vielen Ländern sei das für Industrieverpackungen neu. Lambert: „Es gibt also finanzielle Auswirkungen, die Sie sehr schnell treffen können.“
Empfehlung: Nicht auf endgültige Regeln warten
Auch wenn aktuell noch nicht alle Details geklärt seien, empfiehlt Lambert, jetzt mit der Umsetzung zu beginnen. „Es gibt keinen Grund, nicht bereits anzufangen, denn Sie werden mit Sicherheit in die Pflicht genommen werden. Je früher Sie also starten, desto besser.“
Schon heute könnten Unternehmen Maßnahmen zur Optimierung ihrer Verpackungen ergreifen: Weniger Hohlräume, weniger nicht recycelbare Materialien, mehr Wiederverwendbarkeit. „Fünf Jahre mag erst einmal nach einer langen Zeit klingen. Aber wenn Sie heute beginnen ein Teil für ein neues geplantes Modell zusammen mit einer passenden Verpackung zu entwickeln, dann sollten Sie hier bereits die PPWR berücksichtigen – denn bis das Fahrzeug vom Band rollt, gelten die Regeln.“
Zur Unterstützung arbeiten Galia, Odette und deren Partnerorganisationen an Handlungsempfehlungen und Leitfäden. Ein europäischer Leitfaden werde im Mai oder Juni 2025 veröffentlicht.
Digitalisierung der Verpackungsdaten notwendig
Ein weiterer Fokus liege auf der Digitalisierung und Nachverfolgbarkeit. Lambert kündigte an, dass Odette an digitalen Standards arbeite. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre IT-Systeme darauf vorbereiten, Daten wie Verpackungstonnagen und Wiederverwendungszahlen zu erfassen.
Seine Keynote endete Lambert mit einem klaren Appell: „Es gibt keine Zeit zu verlieren.“